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Informationen zum Thema "Wohngeld" in Aix

Die folgenden Informationen wurden von Stefan Tafferner und Daniel Gotzen zwei deutschen Teilnehmern des Studiengangs, gesammelt und geben den Stand vom Wintersemester 95/96 wieder.


Grundsätzliches


Was muß aus Deutschland mitgebracht werden?


Wo erhält man den Wohngeldantrag (demande d`allocation de logement à caractère social)?


Was benötigt man alles für den Wohngeldantrag?


Wie bekommt man den "Titre de séjour"?


Was passiert nach dem Besuch bei der Polizei?


Adressen


Abschließend wäre noch zu sagen, daß Ihr nicht unbedingt in Frankreich ein Konto bei einer Bank eröffnen müßt, Ihr könnt Eure Geldgeschäfte auch über die Post abwickeln. Was Ihr in jedem Fall immer machen solltet, sind Photokopien von Euren Unterlagen und diese immer parat haben, v.a. bei der Ausländerpolizei. Da sich während unseres Aufenthaltes Bestimmungen z.T. wöchentlich geändert haben bin ich sicher, daß von dem, was hier geschrieben wurde, einiges schon nicht mehr gültig ist, wenn Ihr in Aix seid. Dies bitte ich zu entschuldigen. Da der gesamte Vorgang der Antragstellung sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, ist es ratsam, den Antrag sehr früh zu stellen, d.h. am besten kurz nach der Ankunft in Aix. Für weitere unklare Fragen hinsichtlich des Wohngeldes stehen wir Euch gerne zu Verfügung.

Stefan Tafferner & Daniel Gotzen


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