TÜB-AIX
Informationen zum Thema "Wohngeld" in Aix
Die folgenden Informationen wurden von
Stefan Tafferner
und
Daniel Gotzen
zwei deutschen Teilnehmern des Studiengangs, gesammelt und geben den Stand vom Wintersemester 95/96 wieder.
Grundsätzliches
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Wohngeld bekommt jeder Antragsteller (laut Beratungsstelle
für ausländische Studenten)
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die Höhe des Wohngeldes ist unabhängig von evt.
Einkünften (Stipendium, Auslands-BaföG, Job)
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der Wohngeldzuschuß wird rückwirkend (retro-actif)
ab dem Tag der Antragabgabe gezahlt
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in der Mairie wurde im WS 95/96 erstmalig ein
"Espace
Étudiants Info services"
von Anfang September
bis Ende Oktober für französische und ausländische
Studenten eingerichtet. Dort erhielt man folgendes:
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"carte ressources étudiants" (Ermäßigung
für Schwimmbad, verschiedene Museen, Restaurants, kostenlose
Busbenutzung (zeitlich begrenzt))
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"Fiche d`état civil" (
dazu erforderlich:
eine aktuelle internationale Geburtsurkunde)
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Infos über sportliche und kulturelle Betätigungsmöglichkeiten
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Beratung für ausländische Studenten
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Möglichkeit der Kontoeröffnung beim Crédit
Lyonnais (
Vorsicht!
Windiger Kundenbetreuer!)
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Infos über GdF (Gaz de France) & EdF (Electicité
de France) für Privatwohnende
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Möglichkeit für Privatwohnende einen Telefonanschluß
einzurichten
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viele Angebote für Privatzimmersuchende
Was muß aus Deutschland mitgebracht werden?
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eine aktuelle, internationale Geburtsurkunde (extrait d`acte
de naissance)
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6 identische schwarz/weiß Fotos
(keine Farbbilder!)
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ein Krankenversicherungsnachweis mit französischer Übersetzung
(wenn die Versicherung dies nicht macht, dann kann man anhand
der beiden Vordrucke selber einen Krankenversicherungsnachweis
erstellen und diesen im Tüb-Aix-Büro Zimmer 203 bei
Frau Wimmer abzeichnen und -stempeln lassen)
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gültiger Paß, bzw. Personalausweis
Wo erhält man den Wohngeldantrag (demande d`allocation
de logement à caractère social)?
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An den Kassen der Wohnheime oder im
"office municipal
des jeunes"
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der Antrag wird dort auch wieder abgegeben
Was benötigt man alles für den Wohngeldantrag?
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den Antrag selber
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"Relevé identité bancaire",
correspondant au mode de paiment choisi (Nachweis eines Kontos
in Frankreich, erhält man automatisch bzw. auf Anfrage bei
der entsprechenden Bank/Post)
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"Fiche d`état civil"
(erhältlich
in der Mairie unter Vorlegung der internationalen Geburtsurkunde)
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"Titre de séjour"
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"Déclaration de ressources"
(Einkommensnachweis,
ein blaues, dem Antrag beigelegtes Dokument)
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Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters der
Universität Aix-en-Provence
Wie bekommt man den "Titre de séjour"?
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Man muß zunächst zur
Ausländerpolizei
gehen
und sich dort einen Termin geben lassen (
Personalausweis/Paß
mitnehmen!), an dem man mit nachfolgenden Unterlagen zu erscheinen
hat:
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Krankenversicherungsnachweis
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Personalausweis, besser aber: Reisepaß
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"Certificat d`herbergement"
(Wohnungsnachweis,
erhält man an den Kassen der Wohnheime)
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6 identische, aktuelle s/w Photos
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aktuelle, internationale Geburtsurkunde
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Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters
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Nachweis über einen mtl. Verdienst von mind. 2500 FF
(Stipendiumsnachweis hatte
nicht
gereicht; erhält
man entweder von seiner deutschen Bank
auf französisch
(recht unwahrscheinlich), oder von seiner Bank in Frankreich)
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Verlangt werden
Kopien der Unterlagen
; die Originale
sollten jedoch bereitgehalten werden.
Was passiert nach dem Besuch bei der Polizei?
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Wenn man bei der Ausländerpolizei Erfolg hatte, erhält
man eine vorläufige "Convocation". Diese muß
man kopieren und die Kopie auf dem Rathaus beglaubigen lassen
( im Innenhof , rechts neben dem großen Treppenaufgang "État
civil"). Den Wohngeldantrag muß man mitnehmen als Nachweis
über den Zweck der Beglaubigung. Nun kann der Antrag mit
der beglaubigten Kopie der vorläufigen "Convocation"
entweder bei den Kassen, oder beim "Office municipal des
jeunes" abgegeben werden. Nach einigen Wochen/Monaten muß
man mit dem Original der vorläufigen "Convocation"
erneut zur Ausländerpolizei (der Termin wird genannt) und
erhält dann seinen "Titre de séjour". Vorher
jedoch muß man sich unbedingt eine
"timbre fiscal"
(vermtl. 200FF) bei einem "bureau de tabac" kaufen!
Dieser "Titre de séjour" muß ebenfalls
photokopiert und beglaubigt werden und anschließend zur
Vervollständigung der Akte dem Antrag nachgereicht werden.
Jetzt habt Ihr es geschafft und es bleibt nur noch eines:
Warten!
Adressen
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Ausländerpolizei
Police Nationale
Service des Étrangers
Les Gémeaux-ZUP
13090 Aix-en-Provence
Mo-Fr 8h30-11h30 & 14h-16h
-
Antrags-Amt
Office municipal des jeunes
37 bis bd Aristide Briand
13100 Aix-en-Provence
Mo, Di, Do, Fr : 8h30-11h30 & 13h30-15h
Mi geschlossen
Abschließend wäre noch zu sagen, daß Ihr nicht
unbedingt in Frankreich ein Konto bei einer Bank eröffnen
müßt, Ihr könnt Eure Geldgeschäfte auch über
die Post abwickeln. Was Ihr in jedem Fall immer machen solltet,
sind Photokopien von Euren Unterlagen und diese immer parat haben,
v.a. bei der Ausländerpolizei. Da sich während unseres
Aufenthaltes Bestimmungen z.T. wöchentlich geändert
haben bin ich sicher, daß von dem, was hier geschrieben
wurde, einiges schon nicht mehr gültig ist, wenn Ihr in Aix
seid. Dies bitte ich zu entschuldigen. Da der gesamte Vorgang
der Antragstellung sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, ist es ratsam,
den Antrag
sehr früh
zu stellen, d.h. am besten kurz
nach der Ankunft in Aix. Für weitere unklare Fragen hinsichtlich
des Wohngeldes stehen wir Euch gerne zu Verfügung.
Stefan Tafferner & Daniel Gotzen
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